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Öffentliche Ladung zur Mitgliederhauptversammlung

Hiermit informieren wir alle Mitglieder über das Stattfinden unserer Mitgliederhauptversammlung am 09.12.2024 um 18:00 Uhr ein. Alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind gemäß § 6 der Satzung Wahlberechtigt. Alle jüngeren Mitglieder können gemäß §6 Absatz 1 (Neufassung vom 25.08.1995) von einer erziehungsberechtigten Person vertreten werden. Die Ladung der Mitglieder erfolgt schriftlich.

Die Tagesordnung der Mitgliederhauptversammlung wird entsprechend §9 Absatz 5 wie folgt sein:

  1. Geschäftsbericht des Vorsitzenden
  2. Bericht des Trainingsleiter
  3. Bericht des Sportwart
  4. Bericht des Jugend
  5. Bericht des Kassenwart
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Entlastung der Vorstandsmitglieder
  8. Wahlen des Vorstands
  9. Beschlüsse über vorliegende Anträge
    • Aktualisierung Beitragsordnung

Eigene Anträge müssen bis spätestens 2 Wochen vor der Versammlung erfolgt und vom Vorstand angenommen sein. 

Wie freuen uns auf Ihr/Euer kommen. 

Mit sportlichen Grüßen

Klaus Klumpp
(1. Vorsitzender)